Google Analytics datenschutzkonform einsetzen
Neue Gesetzgebung für den Datenschutz

In letzter Zeit ist Google Anlalytics oft wegen Ungereimtheiten in Verbindung mit den deutschen Datenschutzrichtlinien im Gespräch gewesen.
Nun herrscht endlich Klarheit: Hamburger Datenschutzbeauftragte haben sich mit Google geeinigt, wie Google Analystics in Deutschland datenschutzkonform eingesetzt werden kann. In einer Erklärung wird beschrieben, wie Webseitenbetreiber ihre Webseite - hinsichtlich Google Analytics - konform nach dem deutschen Datenschutzgesetz gestalten können.
Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden:
- in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Google Analytics hinweisen
- im Quellcode von Google Analytics die IP-Masken Funktion aktivieren, sodass nicht die vollständige IP-Adresse der Nutzer gespeichert werden
- in der Datenschutzerklärung auf ein Browser-Plugin hinweisen, mit dem verhindert wird, dass Analyse-Informationen zu Google gesendet werden
- Google schriftlich für das Sammeln von Analyse-Informationen beauftragen
- bereits bestehende Analyse-Daten löschen und ein neues Analyse-Konto anlegen
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